Mörder Markus und Schläger Stefan: Was Namen in der Justiz-Berichterstattung (nicht) verloren haben

Der Presserat rügt eine Schweizer Zeitung, weil sie den vollen Namen des Vierfachmörders von Rupperswil genannt hat. Es bestehe kein öffentliches Interesse an diesem Namen und auch für die Familie dieses Mannes bestehe Anspruch auf Persönlichkeitsschutz.

Eine gute Gelegenheit, um mal wieder über eine weit verbreitete Unsitte zu schreiben. In einem wie üblich ganz persönlichen Meinungsbeitrag.

Bild: ElasticComputeFarm/Pixabay.
Bild: ElasticComputeFarm/Pixabay.

Es verstösst gegen die Richtlinien zur Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten, wenn eine Zeitung den vollen Namen des Vierfachmörders von Rupperswil nennt. Zu diesem Schluss kommt der Presserat in einem ausführlich begründeten Entscheid. In der Zusammenfassung steht unter anderem: «Ein Mörder und seine Angehörigen, die vom Gerichtsbericht betroffen sind, haben ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre, ungeachtet der Abscheulichkeit der Tat. Der Betroffene darf grundsätzlich nicht identifiziert werden.»

 

Der Presserat schreibt, dass das Verbrechen von Rupperswil ein besonderes Verbrechen gewesen sei. «Es bestand ein grosses öffentliches Interesse am Fall und damit verbunden am Mörder. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung.»

 

Warum überhaupt braucht es namen?

Die meisten Medien haben den inzwischen verurteilten Mörder als «Thomas N.» bezeichnet und tun dies weiterhin, es wird also nur der erste Buchstaben seines Nachnamens erwähnt. Diese Bezeichnung erachtet der Presserat als richtig. Ich aber frage mich: Warum überhaupt muss oder soll ich wissen, dass dieser Mörder Thomas heisst? Würde es denn etwas ändern, wenn er Kurt oder Kevin hiesse?

 

Im sogenannten «Fall Carlos» haben sich alle Medien eines Pseudonyms bedient. Der jugendliche Straftäter, um den es ging, hiess gar nicht so. Seine Identität war also stets geschützt. Waren die Geschichten deshalb unleserlich, unverständlich, nicht nachvollziehbar? Natürlich nicht. Die Namen von Tätern, Opfern, Zeugen oder was auch immer spielen schlicht keine Rolle.

 

Natürlich gibt es Ausnahmen, die diese (meine) Regel bestätigen. Wenn es um eine Person des öffentlichen Lebens geht, um einen gewählten Politiker oder Richter zum Beispiel, dann soll und darf man in gewissen Fällen den Namen natürlich nennen. Da übernehmen wir Journalistinnen und Journalisten schliesslich unsere Funktion als «Wachhunde der Demokratie» (oder Justiz). 

 

Und wenn es darum geht, allfällige Verwechslungen zu vermeiden, dann kann eine Namensnennung ebenfalls sinnvoll sein. Niemand will schliesslich «aus Versehen» als Kinderschänder gelten. Wenn also zum Beispiel ein Lehrer in einem Dorf konkret beschuldigt wird, dann kann eine Namensnennung sinnvoll sein, um die restlichen Lehrer im Dorf zu schützen.

 

Faulheit oder Sensationsgier

Aus meiner Sicht und Erfahrung sind Fälle, in denen obige Bedingungen erfüllt sind, äusserst selten. Trotzdem liest, sieht und hört man tagtäglich Namen oder zumindest Vornamen und Initialen von Tätern, Opfern, mutmasslichen Tätern, möglichen Opfern etc. Woran mag es liegen?

 

Es kann durchaus mühsam sein, wenn man in einem Artikel ständig «der 33-jährige Mann» oder «die Tatverdächtige» schreiben muss. Das klingt dann halt eher nach Polizeibericht als nach Krimi. Aber wie der «Fall Carlos» zeigt, könnte man ja auch mit Pseudonymen arbeiten (und diese müsste man dann natürlich aber klar auch als solche deklarieren). 

 

Damit bleiben nur zwei Erklärungen übrig, weshalb wir ständig Namen von Menschen lesen, die eigentlich nichts verloren hätten in einer medialen Berichterstattung. Entweder sind die Journalistinnen und Journalisten zu faul, um sich mehr oder minder hübsche alternative Formulierungen zu überlegen. Oder aber sie sind getrieben von der Vorstellung, dass «echte Menschen» und damit auch echte Namen eine Story einfach besser machen. Und nehmen dafür gerne in Kauf, dass diese echten Menschen dann halt im echten Leben durch diese Berichterstattung leiden müssen. 

 


Disclaimer

  • Ich bin Redaktionsleiter der SRF-Regionalredaktion Aargau Solothurn (siehe Biografie)
  • Dieser Artikel ist meine ganz persönliche Ansicht. Er wurde aus persönlichem Antrieb und ohne Absprache mit Unternehmen oder Verein SRG verfasst und publiziert. 
  • Selbstverständlich wurde dieser Text (und auch alle anderen Texte in diesem Blog) nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit bzw. in den Ferien geschrieben. Diese Gedanken kosten die Gebührenzahlenden also nichts.

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Kommentare: 2
  • #1

    Markus (Samstag, 10 August 2019 09:59)

    In der Lokalpresse sind Pseudonyme verbreiteter und das ist gut so. National sind die Journalisten aber nicht zu faul, wie im Artikel geschrieben. Man stelle sich einfach vor, bei SRF hiesse ein Angeschuldigter Markus, bei Blick online Fritz und bei 20min Stefan. Die Verwirrung bei den Lesern wäre gross, eine Vergleichbarkeit der Artikel weniger möglich, wodurch letztlich auch die Funktion der Justizkontrolle durch die Medien leiden würde. „Carlos“ war als Name durch einen Dok-Film bereits gegeben.

  • #2

    Maurice Velati (Sonntag, 11 August 2019 21:51)

    Lieber Markus
    Das ist ein Punkt natürlich, die "Erkennbarkeit" des Falls. Dann einigen wir uns mal auf die Verwendung des Vornamens unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Und wenn ich für dieses Problem eine Lösung habe, dann melde ich mich wieder...